Allgemeine Geschäftsbedingungen für goetel GmbH-Dienstleistungen (AGB)
Im Folgenden sehen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
goetel GmbH für die Power wiDSL, powerSurf & powerAir wiDSL Dienstleistungen.
1. Vertragsinhalt
2. Leistungsumfang
2.1 Die von goetel auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungsbeschreibung erbrachten Dienstleistungen können den Einsatz bestimmter Endgeräte voraussetzen. Bei Telekommunikationsdienstleistungen hängt die maximale Übertragungsrate vom eingesetzten Endgerät, der verfügbaren Netztechnologie sowie den technischen und geographischen Gegebenheiten am Ort der Nutzung ab.
2.2 Zeitweilige Störungen oder Unterbrechungen der goetel-Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördliche Anordnung sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von goetel oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des deutschen goetel-Netzes erforderlich sind. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die goetel zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Darüberhinaus ist goetel berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb erforderlich ist. goetel wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Störungen baldmöglichst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Dauert eine von goetel zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.
2.3 Für Festnetz/DSL-Anschlüsse stellt goetel eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen technischen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis zur Telefonanschlusseinheit (TAE) in seinen Räumen einschließlich einer solchen TAE für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen, einschließlich der wichtigsten technischen Leistungsdaten, der angebotenen Kundendienste sowie der Vorausetzungen für einen Anbieterwechsel enthält die Leistungsbeschreibung der goetel, das im Internet unter www. widsl.de abrufbar sowie bei der goetel-Kundenbetreuung erhältlich ist.
2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen goetel auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter www.widsl.de aufgeführt sowie bei der goetel-Kundenbetreuung zu erfragen.
3. Geräte
3.1 Sämtliche von goetel im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräte bleiben Eigentum von goetel und werden vom Kunden ausschließlich zur Nutzung von goetel-Dienstleistungen genutzt.
3.2 Für Schäden an diesen Geräten haftet der Kunde, soweit er diese Schäden zu vertreten hat.
3.3 Bei dem Einsatz von nicht durch die goetel zur Verfügung gestellten Endgeräte besteht kein Anspruch auf eine fristgerechte Entstörung.
4. Vergütung
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Bei Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere Mehrwertdiensten Dritter über einen deutschen goetel-Fest netzanschluss enthält der Preis sowohl das Entgelt für den Diensteanbieter als auch das Entgelt für die goetel-Verbindung. goetel ist berechtigt, Entgelte für Verbindungen zu Dienstangeboten Dritter geltend zu machen, zu denen goetel die Verbindung herstellt.
4.2 Der Kunde ist auch verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenfestnetzanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist.
4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben.
4.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen.
4.5 Der Einzug von Rechnungsbeträgen im Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen. goetel ist berechtigt, im Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben.
4.6 Gegen Forderungen von goetel kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.
5. Vertragsdauer, Kündigung
5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über goetel-Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen.
5.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Haftung von goetel
6.1 Die Haftung von goetel als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 12.500 € je Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
6.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet goetel unbegrenzt. Für Sachschäden und für Vermögensschäden, die nicht unter Ziffer 6.1 fallen, haftet goetel unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet goetel nur bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein- haltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vor- hersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500 €.
6.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
7. Pflichten und Haftung des Kunden
8. Vertragsübernahme/Weitergabe an Dritte
8.1 Der Kunde darf die goetel-Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von goetel an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.
8.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von goetel auf Dritte übertragen.
8.3 Als Dritte im Sinne der Ziffer 8.1 und 8.2 gelten auch verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.
9. Schlichtung
Der Kunde kann im Streit mit goetel darüber, ob goetel eine in den §§ 43a, 43b, 45 bis 46 und § 84 TKG oder den aufgrund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Datenschutz: 10. Datenverwendung
10.1 goetel beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die übermittelte Datenmenge. goetel ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
10.2 goetel nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann goetel im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber goetel jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
10.3 Der Kunde kann zwischen einem kompletten oder gar keinem Einzelverbindungsnachweis wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern einschlägig – den Betriebsrat, die Personal oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
11. Rufnummernunterdrückung
Der goetel-Anschluss bietet die Möglichkeit, die Rufnummernanzeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu unterdrücken, sofern das Endgerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt. Die Rufnummern-unterdrückung ist bei Verbindungen mit der goetel-Kundenbetreuung inaktiv.
12. Datenaustausch mit Auskunfteien
12.1 goetel ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzug), dem von der Bürgel Wirtschaftinformationen GmbH & Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP), der infoscore Consumer Data GmbH sowie der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten im FPP, bei infoscore oder bei der SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält goetel hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von goetel, eines Vertragspartners der infoscore, der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Bei Firmenkunden tauscht goetel mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus.
12.2 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unternehmen sowie ein Merkblatt über den FPP und die SCHUFA.
13. Telefonbucheintrag
Auf Wunsch des Kunden veranlasst goetel die Aufnahme von dessen Rufnummer(n), Name, Anschrift und zusätzlichen Angaben in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse (Standard: Elektronische Verzeichnisse). goetel darf die Daten Dritten zum Zwecke der Herstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerverzeichnissen und zur Bereit-stellung von Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann durch eine Erklärung gegenüber goetel den Umfang der Eintragung jederzeit erweitern oder einschränken oder der Veröffentlichung für die Zukunft widersprechen.
14. Wichtige Hinweise zum Notruf
goetel stellt den Zugang zu Notdiensten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereit. Ggf. ist die Voraussetzung im Mobilfunkbereich ein technisch verwendbares Mobiltelefon, eine gültige SIM-Karte und die Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes. Einschränkung Notrufverfügbarkeit bei Festnetzanschlüssen. Das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 ist bei einem Stromausfall und während der standardmäßigen Trennung der Internet-Verbindung (alle 24 Stunden bis zu 30 Sekunden) nicht möglich. Eine Veränderung der Konfigurationen des goetel-Modems oder die Verwendung eines nicht freigegebenen Gerätes kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Bei Einwahl mit den eigenen Zugangsdaten von einem anderen Standort als dem im Auftrag benannten Standort aus, ist eine Standortbestimmung durch die Notrufleitstelle nicht möglich.
Stand: 02.03.2015